Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei Lagerungen wird die Lagergebühr 3 Monate im Voraus, wenn nichts anderes als vereinbart gilt, berechnet, Bei vorzeitiger Lagerentnahme werden Überzahlungen erstattet.
Bei Zahlungsversäumnis von mehr als 3 Monaten geht das Lagergut automatisch in den Besitz des Lagerhalters über und kann zur freien Verfügung verwendet werden. Hierdurch ggf. entstehende Entsorgungskosten trägt der Lagerkunde.
16. Haftung Bei der Ein/Ausbringung von Schwergutgegenständen ( Tresore, Klaviere, Flügel, Batterien, Medizintechnik etc), sowie außergewöhnlichen großen Gegenständen, haftet der Spediteur nicht für Flure, Treppenhäuser, Türrahmen, Böden Aufzuge, Außenfassaden, sowie Wände eine Gewährleistung bei dem Transport von Wasserbetten und dessen Dichtheit nach dem Transport kann der Spediteur nicht leisten! Haftungsbedingungen finden Sie unter anderem auf unserer
Homepage: www.piraten-umzuege.de
Im Falle der Kündigung des Auftraggebers steht dem Auftragnehmer gemäß $415 Abs. 2 HGB der Anspruch auf mindestens ein Drittel des für den Transport geschuldeten Entgelts zu.
17. Zur Erklärung Der Festpreis Transport/Transportentgelt beinhaltet neben Beladung, Transport, Entladung das Fahrzeug, Fahrer und Ladepersonall Anderweitige Leistungen wie z.B. Packarbeiten oder Montagen sind in den Nebenkosten aufgelistet und werden, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. nach entsprechendem Zeitaufwand abgerechnet.
18. Sonstige Vereinbarungen Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand / Volumen auf Grund der vom Kunden am Transporttag unterzeichneten Leistungsnachweise. Packmittel werden nach effektiven Verbrauch berechnet.
Fahrzeiten zum Beladeort und Rückfahrten vom Entlade-Ort gelten als Arbeitszeit. Grundsätzlich gelten die abgegebenen Einzelpreise(Montagen, Packarbeiten, Dübelarbeiten, Elektriker, Küchenschreiner, Schwerlastzuschläge für Tresore, Klaviere, Flügel, Maschinen usw ) je Mann und Stunde, auch wenn dies nicht ausdrücklich ausgeschrieben ist.
Auslagen wie Zölle, Aus-/Einfuhrabfertigung, Maut, Straßengebühren oder Fährgebühren etc. sind Kundenseits, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, zu entrichten. Der Samstagszuschlag beträgt 25 %, Sonn und Feiertagszuschlag 100% sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Genehmigungen an Wochenenden werden nach Auslage berechnet sofern auch hier nichts anderes vereinbart worden ist.